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22.09.2005
Elbe-Jeezel-Zeitung:
»Hausdurchsuchung rechtswidrig»
Landgericht Lüneburg erkennt keinen Anfangsverdacht zum öffentlichen
Aufruf zu einer Straftat
as Dannenberg. Die Polizeimaßnahmen bei einer Hausdurchsuchung, die im
August in Tollendorf gegen zwei Wohnungen und die Redaktionsräume der
Zeitschrift »anti atom aktuell» (aaa) vorgenommen wurden, sind
rechtswidrig gewesen. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden und
der Beschwerde eines Journalisten und einer Journalistin entsprochen.
»Das Amtsgericht Dannenberg hat zu Unrecht gegen die Beschuldigten
Durchsuchungsbeschlüsse erlassen» heißt es im Beschluss der 6.
Strafkammer des LG Lüneburg. Selbst »Anhaltspunkte, die einen
Anfangsverdacht rechtfertigen, sind nicht ersichtlich.» Die
notwendigen Auslagen der Beschuldigten trägt die Landeskasse.
In der Begründung weist die Kammer auf die besondere Schwere hin, mit
der durch eine Hausdurchsuchung in Grundrechte eingegriffen wird; die
sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts durch den zuständigen Richter
müsse Grundvoraussetzung einer solchen Maßnahme sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen einer angeblichen
Aufforderung zu Straftaten eingeleitet. Sie nahm Bezug auf die
Internetseite der Veranstaltungswoche »prekär-camp». In der
Programmübersicht waren Workshops zum Thema »Yomango» genannt. In der
spanischen Umgangssprache bedeutet yo mango sowohl »ich esse» als auch
»ich klaue». Nach Angaben der aaa-Redaktion sei »Yomango» eine von
Künstlerinnen in Barcelona initiierte Form des Protests gegen
Verarmung und Verunsicherung der Lebensverhältnisse.
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Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten
EDV-Rechner und Datenträger von der Polizei an die bisher
Beschuldigten zurückgeben lassen.
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